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BIM und HOAI – wie passt das zusammen?

Building Information Modeling – kurz BIM – schickt sich an, die Baubranche zu revolutionieren. Der Nutzen der Planungsmethode ist enorm. Bei vielen Bauherren fehlt dennoch die Akzeptanz aufgrund vertragsrechtlicher Fragezeichen und der Skepsis vor den größeren Aufwendungen. Warum sich das ändern sollte und wie BIM mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Einklang zu bringen ist, erklären Fabian Friedrich, Leiter des Center of Competence BIM und Thomas Bahnert, Senior Experte für Vertragsmanagement und Honorarverträge sowie Honorarsachverständiger bei THOST Projektmanagement.

Vereinfachte Bauabläufe, reduzierte Schnittstellenprobleme, Früherkennung von Planungsfehlern und ein schlankes Datenmanagement: BIM verspricht einige Vorteile, die sich in einer höheren Planungsqualität und folglich einer größeren Kosten- und Terminsicherheit niederschlagen. Vor dem Hintergrund immer anspruchsvollerer Gebäude und technischer Anlagen sowie den damit einhergehend immer komplexer werdenden Stakeholder-Konstellationen, sollten vor allem Bauherren der Planungsmethode aufgeschlossen gegenüberstehen. Spart sie doch vor allem aufgrund der digitalen Gebäudebewirtschaftung (Computer Aided Facility Management) beim Betrieb langfristig Kosten und hilft, Wartungsverträge zu optimieren. Die öffentliche Hand hat den BIM-Einsatz schon auf Bundesebene zum Standard gemacht, private Bauherren zögern noch.

Die neue Methode beeinflusst die gesamte Wertschöpfungskette des Bauens: von der Planung über die Errichtung, die Inbetriebnahme, den Gebäudebetrieb bis hin zum Rückbau. Eine derart tiefgreifende Änderung braucht Zeit, bis sie von allen Projektbeteiligten akzeptiert wird. Umso mehr, wenn sie ein umfassendes Know-how abverlangt. Neben dem Fachwissen, das sich Bauherren aneignen müssen, sollten sie auch organisationsspezifische Standards schaffen. Denn BIM ist mehr als die neuste Technologie; es ist eine neue Methode der Wertschöpfung, die alle Beteiligten verinnerlichen müssen. Bauherren müssen selbst ein Verständnis für BIM entwickeln, Experten benennen und konkrete Planungsziele und Vorgaben für eine erfolgreiche Anwendung definieren. Ein langwieriger Prozess: Es braucht Zeit, bis sich ein einheitliches Verständnis etabliert und neue Arbeitsprozesse eingespielt haben. Das Wissensmanagement spielt eine große Rolle. Bauherren mit großen Portfolios sollten alle Erfahrungen dokumentieren, die sie in BIM-Projekten gesammelt haben und mit den eigenen Organisationsprozessen verzahnen.

Vertragsrechtliche Fragezeichen

Erfahrene Projektmanagerinnen und. Projektmanager helfen den Beteiligten dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Sie stimmen die Einflussgrößen BIM-gestützter Projekte aufeinander ab und vereinen sie: Das betrifft sämtliche Stakeholder, die technologische Infrastruktur, modellbasierte Prozesse, aber auch BIM-spezifische Standards und vertragliche Regelungen. Hierbei hat sich eine Teildisziplin des Projektmanagements herauskristallisiert: das BIM-Management. Es steuert die geeignete Auswahl und Implementierung der BIM-spezifischen Prozesse, definiert Verantwortlichkeiten und passt die individuellen Leistungsbilder an das BIM-Projekt an. Das ist besonders wichtig, da die Planungsmethode einen tiefgreifenden Einfluss auf die gesamte Ablauf- und Aufbauorganisation des Projekts, die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie vertragliche Inhalte nimmt. Vor allem bei den Honoraren gibt es einige Fragezeichen – wie ist der Mehraufwand zu vergüten und mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vereinbaren?

So viel vorweg: Mit einer Novellierung der aktuellen HOAI ist voraussichtlich erst ab 2025 zu rechnen. Derzeit überarbeiten sechs Arbeitsgruppen aus Vertreterinnen der betroffenen Kreise aus Planung, Bauherren und Bauindustrie die Leistungsbilder im Kontext des Evaluierungsgutachtens. Stand heute ist die Veröffentlichung des Gutachtens für Januar 2024 geplant. So ist auch eine neues Leistungsbild für BIM in Diskussion, welches dem aktuellen Leistungskanon der HOAI hinzugefügt werden könnte und BIM-spezifische Leistungen enthalten dürfte wie beispielsweise die 3D-Modellierung und die Attribuierung der Gebäudebestandteile. Bis es jedoch so weit ist, müssen Projektbeteiligte Übergangslösungen heranziehen, um die Honorare für Planerinnen zu bestimmen. Denn BIM-Planungen bedeuten einen Mehraufwand, der durch das bestehende Preisrecht der HOAI nicht abgegolten ist.

Als Grundlage dient derzeit die HOAI von 2021. Mit deren Inkrafttreten wurde im vergangenen Jahr die Tür für Individualvereinbarungen aufgestoßen und das verbindliche Preisrecht insofern gekippt, als nun eine umfassende Gestaltungsfreiheit der Verträge hinsichtlich der Vergütung besteht. Das Preisrecht der HOAI greift nun erst, wenn keine gültige Honorarvereinbarung außerhalb der Honorarverordnung vorliegt.

Faire Vergütung für größere Aufwände

Um die den Planern zustehenden Honorare für BIM-Planungsleistungen zu klären, müssen digitale Modelle, ihre Eigenschaften und die damit verbundenen Mehraufwände in den Kontext der HOAI eingeordnet werden. Damit daraus ein verlässliches Bewertungssystem für die Beantwortung der Honorarfrage wird, müssen die den Honorarvorgaben der HOAI zugrunde liegenden Planungsstandards auf die digitalen Modelle und ihre Eigenschaften abgestimmt werden. Entsprechend ist bei der Klärung der Honorarfrage die Kenntnis des Planungsprozesses mit BIM und der hieraus abgeleiteten zusätzlichen Planungsleistungen essentiell. Diese Untersuchung wurde durch die Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar (ABH -BIM) vorgenommen.

Diese Untersuchung ergab, dass die BIM-Methodik – beziehungsweise im Sinne der HOAI besondere – Leistungen erfordert. Im Gegenzug konnte ein Entfall von Grundleistungen nach HOAI zum aktuellen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Entsprechend sind Mehraufwendungen bei den Planern gegeben, welche sich in einem zusätzlichen Honorar niederschlagen können. Für die Umsetzung der für die Planung relevanten 14 Anwendungsfälle nach BIM-Deutschland über alle neun HOAI-Leistungsphasen schlägt die ABH-BIM beispielsweise ein Mehrhonorar für Architekten von 24,75% vor bezogen auf das Grundhonorar.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass BIM einen höheren Planungsaufwand bedingt. Dieser amortisiert sich jedoch vor allem dann, wenn BIM über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie Anwendung findet oder der Bauherr bereits während der Planung und des Baus unmittelbar oder mittelbar am BIM-Prozess beteiligt wird. Die Vergütung von Planungsleistungen mit oder ohne BIM unterliegt grundsätzlich dem Preiswettbewerb und ist frei vereinbar. Einen konkreten Vergütungsvorschlag für Planungsleistungen nach der BIM-Methodik liefert die ABH.


Autoreninfos:

Fabian Friedrich

Fabian Friedrich leitet seit fast vier Jahren das Center of Competence BIM bei THOST Projektmanagement und ist Senior Projektmanager.

Zu seinen Aufgaben gehört das Bauprojektmanagement in all seinen Stufen und Handlungsbereichen sowie die projektbegleitende Steuerung der BIM-Methode – dem sog. BIM-Management.


Dr. Thomas Bahnert

Dr. Thomas Bahnert ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar. Darüber hinaus entwickelte er im Zuge seiner Dissertation ein Skalierungssystem, das eine Bewertung der Planung auf Grundlage der BIM-Methodik im Kontext der HOAI ermöglicht. Bei Interesse wenden Sie sich an bim@thost.de